Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Monaten so viel Verwirrung erzeugt wie die KI-Verordnung. Der Grund ist einfach: Sechs Tage vor dem großen Stichtag hat die EU die wichtigsten Pflichten verschoben — aber nicht alle. Wer die Nachricht nur halb gelesen hat, glaubt entweder, es gelte jetzt nichts mehr, oder rechnet mit Anforderungen, die noch anderthalb Jahre Zeit haben. Beides führt zu falschen Entscheidungen.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 sind in Kraft, ohne Übergangsfrist. Wer ein KI-System betreibt, mit dem Menschen unmittelbar interagieren, muss das kenntlich machen. Praktisch heißt das: Ein Chatbot im Kundenservice, ein Voice-Agent an der Hotline, ein KI-gestützter Assistent im Bewerbungsprozess — überall dort muss die Person am anderen Ende erkennen können, dass kein Mensch antwortet.
Ebenfalls in Kraft sind die Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und die Verbotstatbestände. Und: Die Durchsetzungsmechanik steht. Verstöße gegen die Transparenzregeln sind mit erheblichen Bußgeldern bewehrt.
Was der Digital Omnibus verschoben hat
Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 verschiebt die vollen Hochrisiko-Pflichten: Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III — etwa KI in der Personalauswahl, der Kreditvergabe oder in kritischer Infrastruktur — müssen erst zum 2. Dezember 2027 vollständig konform sein. Für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, gilt der 2. August 2028.
Der Grund für die Verschiebung war kein politischer Rückzug, sondern ein handfestes Umsetzungsproblem: Die harmonisierten technischen Normen und die Prüfinfrastruktur waren schlicht nicht rechtzeitig fertig. Man hätte Unternehmen zu einer Konformität verpflichtet, die niemand hätte prüfen können.
Warum „verschoben" nicht „erledigt" heißt
In den Gesprächen, die ich seit Juli führe, höre ich regelmäßig denselben Satz: „Dann nehmen wir das im nächsten Planungszyklus mit." Das ist aus zwei Gründen riskant.
Erstens: Die Arbeit, die zwischen heute und Dezember 2027 zu leisten ist, besteht nicht aus Dokumentation. Sie besteht daraus, überhaupt erst zu wissen, welche KI-Systeme im Haus laufen. In den meisten Organisationen, die ich sehe, existiert diese Liste nicht — nicht weil niemand sie führen wollte, sondern weil KI längst über Fachbereiche eingekauft wird, nicht über die IT. Eine belastbare Inventur dauert Monate, nicht Wochen.
Zweitens: Die Risikoklassifizierung ist die Voraussetzung für alles Weitere. Erst wenn feststeht, ob ein System überhaupt in Anhang III fällt, lässt sich sagen, welche Frist gilt. Viele Unternehmen sind gar nicht betroffen — wissen es aber nicht und binden Kapazität in Vorbereitungen, die sie nicht brauchen. Andere sind betroffen und ahnen es nicht.
Die drei Fragen, die vor der Compliance stehen
Bevor irgendein Governance-Dokument entsteht, sollte eine Geschäftsführung drei Fragen beantworten können:
- Welche KI-Systeme laufen bei uns — auch die, die niemand bestellt hat? Inklusive der Werkzeuge, die Mitarbeitende auf eigene Faust nutzen.
- In welche Risikoklasse fällt jedes davon? Ohne diese Einordnung ist jede Frist nur eine Zahl im Kalender.
- Wer entscheidet, wenn es strittig wird? Governance scheitert seltener an fehlenden Regeln als an fehlenden Zuständigkeiten.
Was ich Führungskreisen empfehle
Die Verschiebung ist ein Geschenk an alle, die sie als Vorbereitungszeit nutzen — und eine Falle für alle, die sie als Aufschub verbuchen. Der Unterschied zeigt sich nicht 2027, sondern schon jetzt: Wer die KI-Inventur aufsetzt, gewinnt nebenbei etwas, das mit Compliance nichts zu tun hat. Nämlich Klarheit darüber, wo im eigenen Haus überhaupt Wert entsteht — und wo nur Werkzeuge lizenziert wurden.
Genau das ist der Punkt, an dem Regulierung aufhört, lästig zu sein, und anfängt, nützlich zu werden.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung, Fassung vom 13. Juni 2024, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 — Änderungsverordnung vom 8. Juli 2026, EUR-Lex
Dieser Beitrag gibt eine fachliche Einordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Der EU AI Act ist eine sich entwickelnde Regulierung; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der EU-Kommission und der zuständigen nationalen Aufsicht.