The Innovation SpeakerMario A. Brückner Termin anfragen
Vortragsthema · EU AI Act

Keynote zum EU AI Act, Governance und Haftung.

welche ki-risiken jetzt zu beherrschen sind — für geschäftsführung, compliance und aufsichtsgremien.

Keynote · 45 bis 60 Minuten · deutsch oder englisch

Kaum eine Regulierung hat in Führungskreisen so viel Unsicherheit erzeugt wie die KI-Verordnung der Europäischen Union. Das liegt weniger am Text als an der Nachrichtenlage: Sechs Tage vor dem großen Stichtag wurden die aufwendigsten Pflichten verschoben — aber eben nicht alle. Wer die Meldung halb gelesen hat, glaubt entweder, es gelte jetzt alles, oder es gelte vorerst nichts. Beides führt zu falschen Entscheidungen.

Der Vortrag räumt diese Unsicherheit in einer Sitzung aus. Er trennt, was heute unmittelbar gilt, von dem, was Zeit hat — und er benennt, welche Governance ein Unternehmen jetzt aufbauen sollte, statt 2027 unter Zeitdruck damit anzufangen.

Was aktuell gilt

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Wer ein KI-System betreibt, mit dem Menschen unmittelbar interagieren, muss das kenntlich machen — der Chatbot im Kundenservice ebenso wie der Voice-Agent an der Hotline. Für die Kennzeichnung maschinell erzeugter Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 räumt die Verordnung Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 ein. Ebenfalls in Kraft sind die Regeln für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Verbotstatbestände. Die Durchsetzungsmechanik steht, und Verstöße gegen die Transparenzregeln sind mit erheblichen Bußgeldern bewehrt.

Der Digital Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744, seit dem 27. Juli 2026 in Kraft — hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Das verschafft Luft — es beendet aber weder die Haftungsfrage noch den Umstand, dass die betroffenen Systeme heute gebaut und beschafft werden.

Für wen der Vortrag gedacht ist

Für Runden, die entscheiden müssen, ohne Juristinnen und Juristen zu sein:

  • Geschäftsführung und Vorstand, die wissen wollen, welches Risiko sie tatsächlich tragen
  • Bereichs- und Abteilungsleitung, die KI-Vorhaben verantwortet
  • Compliance-, Rechts- und Datenschutzfunktionen, die eine gemeinsame Sprache mit dem Fachbereich brauchen
  • Aufsichts- und Beiräte, die ihrer Überwachungspflicht nachkommen wollen
  • Kammern, Verbände und Netzwerke, die ihre Mitglieder auf den Stand bringen
  • Führungskräfte- und Managementtagungen, bei denen Compliance und Fachbereich gemeinsam am Tisch sitzen

Was der Vortrag behandelt

  • Welche Pflichten heute gelten und welche verschoben wurden — mit klarer Trennlinie
  • Warum „verschoben" nicht „erledigt" heißt, und was das für laufende Beschaffungen bedeutet
  • Die drei Fragen, die vor jeder Compliance-Maßnahme zu beantworten sind
  • Wer im Unternehmen für ein KI-Ergebnis geradesteht — und wie diese Zuständigkeit beschrieben wird
  • Welche Governance-Bausteine sich mit vertretbarem Aufwand jetzt aufsetzen lassen

Was Ihre Runde danach kann

Nach dem Vortrag kennt Ihre Runde die drei Fragen, die vor jeder Compliance-Maßnahme zu beantworten sind — und kann einordnen, an welcher Stelle das eigene Haus gerade steht. Das Ergebnis ist keine Rechtsauskunft, sondern eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage, mit der Compliance, Fachbereich und Leitung im selben Rahmen weiterarbeiten.

Eckdaten

Formate und Rahmen.

Formate

Keynote 45–60 Minuten inklusive Fragen · Impulsvortrag 20–30 Minuten · Halbtags-Workshop 3–4 Stunden · Online-Keynote und Webinar.

Sprache und Raum

Deutsch und Englisch. Deutschland, Österreich, Schweiz und übriges Europa; online ortsunabhängig.

Vorlauf

Rückmeldung auf Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Idealer Vorlauf für maßgeschneiderte Inhalte: sechs bis acht Wochen. Kurzfristige Buchungen sind möglich, auch als Einsprung bei Rednerausfall.

Referenzen

Was Auftraggeber sagen.

Mario gibt die richtigen Impulse, über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinauszugehen, zu erforschen und zu innovieren.
Porträt von Luis Arturo Hernández Salmerón, E.ON SE Luis Arturo Hernández SalmerónHead of Decentral Energy System Innovation
E.ON SE
Mario zeigt eine neue Welt, neue Perspektiven. Disruptive Kraft für Veränderung!
Porträt von Dr. Charlotte Beissel, Stadtwerke Düsseldorf AG Dr. Charlotte BeisselLeiterin Personalmanagement
Stadtwerke Düsseldorf AG
Ein außergewöhnlicher, sehr professioneller und aufrichtiger Charakter. Aufgeschlossen, inspirierend, praxisnah und voller kreativer Funken. Er verbindet Menschen, Ideen und Dinge.
Porträt von Ricardo Benites, Volkswagen Ricardo BenitesHead of LACE SAFe
Volkswagen
Häufige Fragen

Was Veranstalter zu diesem Thema fragen.

Für welche Zielgruppe ist der Vortrag zum EU AI Act gedacht?

Für Entscheiderinnen und Entscheider ohne juristische Vorbildung: Geschäftsführung, Bereichsleitung, Compliance- und Rechtsfunktionen, Aufsichtsgremien sowie Mitgliederversammlungen von Kammern und Verbänden. Der Vortrag setzt kein Technikwissen voraus.

Ist der Vortrag eine Rechtsberatung?

Nein. Mario A. Brückner ordnet die Verordnung aus der Führungs- und Umsetzungsperspektive ein und benennt die Entscheidungen, die vor jeder Compliance-Maßnahme zu treffen sind. Die juristische Prüfung des Einzelfalls bleibt Aufgabe der Rechtsabteilung oder externer Beratung.

Wie aktuell ist der Inhalt?

Der Vortrag bildet den Stand der Rechtsetzung vom September 2026 ab: die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, die Frist bis zum 2. Dezember 2026 für die Kennzeichnung maschinell erzeugter Inhalte in Systemen, die vorher in Verkehr gebracht wurden, sowie die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten durch den Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, auf Dezember 2027 für Anhang III und August 2028 für Anhang I.

Wie lange dauert die Keynote zum EU AI Act?

Die Keynote dauert 45 bis 60 Minuten inklusive Fragen. Als Impulsvortrag sind 20 bis 30 Minuten möglich, als Halbtags-Workshop drei bis vier Stunden mit moderierter Arbeitsphase.

Hält Mario A. Brückner den Vortrag auch auf Englisch?

Ja. Der Vortrag ist auf Deutsch und auf Englisch verfügbar, vor Ort und online.

Diesen Vortrag anfragen.

„eu ai act, governance und haftung" — 45 bis 60 minuten, deutsch oder englisch.