Kaum eine Regulierung hat in Führungskreisen so viel Unsicherheit erzeugt wie die KI-Verordnung der Europäischen Union. Das liegt weniger am Text als an der Nachrichtenlage: Sechs Tage vor dem großen Stichtag wurden die aufwendigsten Pflichten verschoben — aber eben nicht alle. Wer die Meldung halb gelesen hat, glaubt entweder, es gelte jetzt alles, oder es gelte vorerst nichts. Beides führt zu falschen Entscheidungen.
Der Vortrag räumt diese Unsicherheit in einer Sitzung aus. Er trennt, was heute unmittelbar gilt, von dem, was Zeit hat — und er benennt, welche Governance ein Unternehmen jetzt aufbauen sollte, statt 2027 unter Zeitdruck damit anzufangen.
Was aktuell gilt
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Wer ein KI-System betreibt, mit dem Menschen unmittelbar interagieren, muss das kenntlich machen — der Chatbot im Kundenservice ebenso wie der Voice-Agent an der Hotline. Für die Kennzeichnung maschinell erzeugter Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 räumt die Verordnung Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 ein. Ebenfalls in Kraft sind die Regeln für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Verbotstatbestände. Die Durchsetzungsmechanik steht, und Verstöße gegen die Transparenzregeln sind mit erheblichen Bußgeldern bewehrt.
Der Digital Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744, seit dem 27. Juli 2026 in Kraft — hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Das verschafft Luft — es beendet aber weder die Haftungsfrage noch den Umstand, dass die betroffenen Systeme heute gebaut und beschafft werden.
Für wen der Vortrag gedacht ist
Für Runden, die entscheiden müssen, ohne Juristinnen und Juristen zu sein:
- Geschäftsführung und Vorstand, die wissen wollen, welches Risiko sie tatsächlich tragen
- Bereichs- und Abteilungsleitung, die KI-Vorhaben verantwortet
- Compliance-, Rechts- und Datenschutzfunktionen, die eine gemeinsame Sprache mit dem Fachbereich brauchen
- Aufsichts- und Beiräte, die ihrer Überwachungspflicht nachkommen wollen
- Kammern, Verbände und Netzwerke, die ihre Mitglieder auf den Stand bringen
- Führungskräfte- und Managementtagungen, bei denen Compliance und Fachbereich gemeinsam am Tisch sitzen
Was der Vortrag behandelt
- Welche Pflichten heute gelten und welche verschoben wurden — mit klarer Trennlinie
- Warum „verschoben" nicht „erledigt" heißt, und was das für laufende Beschaffungen bedeutet
- Die drei Fragen, die vor jeder Compliance-Maßnahme zu beantworten sind
- Wer im Unternehmen für ein KI-Ergebnis geradesteht — und wie diese Zuständigkeit beschrieben wird
- Welche Governance-Bausteine sich mit vertretbarem Aufwand jetzt aufsetzen lassen
Was Ihre Runde danach kann
Nach dem Vortrag kennt Ihre Runde die drei Fragen, die vor jeder Compliance-Maßnahme zu beantworten sind — und kann einordnen, an welcher Stelle das eigene Haus gerade steht. Das Ergebnis ist keine Rechtsauskunft, sondern eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage, mit der Compliance, Fachbereich und Leitung im selben Rahmen weiterarbeiten.